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Wasserausrüstungsverleih: Kajaks, Buckelpaddelboards, SUP Solo und Riesenboards

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Vermietung von SUP Solo und Riesenboards

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Wir sind die Einzigen, die SUP Solo und Riesenboards für bis zu 4 Personen vermieten. Nur bei uns. Wir laden Sie ein!

 

SUP-Boards solo

bis zu 1h
30 zł
jede weitere angefangene 1h
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30 zł

Große SUP-Boards für bis zu 4 Personen

bis zu 1h
80 zł
mehr als 1h
80 zł/h

Verleih von VW-Käfern

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Was wäre ein Urlaub am See ohne ein Tretboot? Bei uns sind neue VW-Buckelwasserfahrräder erhältlich. Die Wasserausrüstung, die wir anbieten, ist perfekt an die Gegebenheiten des Gewässers, dem Lagower See, angepasst.

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VW-Käfer-Wasserfahrräder

bis zu 1h
30 zł
jede weitere angefangene 1h
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30 zł

Wasserdichte Tasche 30l

bis zu 3h
5 zł
mehr als 3h
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10PLN/Tag
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Vermietung von Kajaks

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Was wäre ein Urlaub am See ohne die Möglichkeit, mit einem Kanu auf den Stausee hinauszufahren? Sie können eine Wasserausrüstung mieten, die perfekt an die Bedingungen eines Gewässers wie dem Lagower See angepasst ist. Dabei handelt es sich um Dreier-Kajaks, die für 2 Erwachsene und ein Kind ausgelegt sind und ein Gewicht von bis zu 200 kg verdrängen können. Diese Wasserausrüstung hat sich in Bezug auf Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit bewährt. Es wird keine Probleme beim Kajakfahren auf dem See verursachen.

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Der Lagower See ist ein recht großes Gewässer, das ein hervorragendes Kajakerlebnis bietet. Der größte Vorteil ist natürlich die wunderschöne Natur, die zum Natura 2000-Programm gehört. Beim Paddeln auf dem klaren Wasser treffen Sie auf viele seltene Pflanzen- und Tierarten, die hier Lebens- und Fortpflanzungsbedingungen gefunden haben. Außerdem kann man mit dem Kanu auch den Zwillingssee Trześniowskie-Ciecz erreichen. Beide Seen sind herausragende Naturdenkmäler. An Plätzen zum Anlegen und Erholung am See

mangelt es nicht.
 

3er Kajak (2 Erwachsene + Kind)

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bis zu 1h
20 zł
jede weitere angefangene 1h
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20 zł

Wasserdichte Tasche 30l

bis zu 3h
5 zł
mehr als 3h
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10PLN/Tag
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Erinnern Sie sich!

Kanufahren ist eine angenehme Art, die Zeit zu verbringen. Es ist sicher, aber unter der Bedingung, dass Sie sich vernünftig verhalten! Lesen Sie die folgenden Regeln.

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VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERWENDUNG VON KAYAKS:

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  1. Rechnen Sie mit der Möglichkeit, dass Ihr Kajak kentert. Tragen Sie eine Schwimmweste.
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  3. Kajakfahren Sie nicht allein.
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  5. Kajakfahren Sie nicht in der Nacht,
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  7. Steigen Sie nicht in ein Kajak, nachdem Sie Alkohol oder Drogen getrunken haben.
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  9. Prüfen Sie vor dem Ausfahren die Routen und machen Sie sich mit der Beschaffenheit des Gewässers vertraut, damit Sie rechtzeitig zurückkehren können, bevor es dunkel wird.
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  11. Kennen Sie die Wettervorhersage
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  13. Kleiden Sie sich angemessen: Wählen Sie bequeme Kleidung und seien Sie auf einen plötzlichen Wetterumschwung vorbereitet.
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  15. Halten Sie einen guten Abstand zu anderen Schiffen, Lastkähnen und Fähren ein
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  17. Es kann nicht schaden, einen Erste-Hilfe-Kasten mitzunehmen.
  18. Achten Sie auf andere und helfen Sie ihnen, wenn nötig.
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Vorschriften des Wassergeräteverleihs „ZACISZE.PL“

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  1. Der Verleih der Ausrüstung erfolgt gegen Bezahlung gemäß der Preisliste.
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  3. Der Verleih organisiert keine Kanufahrten, sondern stellt nur die Ausrüstung zur Verfügung und verleiht sie. Die Kanufahrten werden von den Teilnehmern selbst und auf eigenes Risiko organisiert.
  4. Der Verleih ist täglich von 9 bis 19 Uhr geöffnet, wobei die Ausgabe der Ausrüstung bis spätestens 16 Uhr erfolgt
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  6. Ausrüstungen dürfen nur von Erwachsenen gegen Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) ausgeliehen werden. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, werden nicht bedient.
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  8. Die Ausrüstung wird ausgeliehen, nachdem der Mieter einen Eintrag in das Buch vorgenommen und die Gebühr gemäß der Preisliste bezahlt hat.
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  10. Mit der Eintragung bestätigt der Mieter, dass er sich mit dieser Ordnung vertraut gemacht hat und übernimmt die volle materielle Haftung für die gemietete Ausrüstung.
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  12. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der ausgeliehenen Ausrüstung in Bezug auf Qualität und Quantität zu überprüfen und eventuelle Bemerkungen an den Verleiher weiterzugeben. Die Grundausstattung eines jeden Wasserfahrzeugs besteht aus Rudern und Schwimmwesten oder Rettungswesten, die der Mieter entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu benutzen hat und die volle Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften trägt.
  13. Minderjährige dürfen nur unter der Aufsicht von Erwachsenen segeln, die die volle Verantwortung für sie tragen.
  14. .
  15. Der Mieter ist verpflichtet, die Sicherheitsausrüstung zu benutzen, d.h. das gemietete Kajak mit einer ordnungsgemäß angelegten und entsprechend der Nutzung befestigten Sicherheitsweste oder Schwimmweste zu benutzen. Die Anzahl der Sicherheitswesten entspricht der Anzahl der Personen im Kajak.
  16. Die Anzahl der Personen in einem Kajak wird vom Verleihpersonal gemäß den Vorschriften für den Betrieb eines bestimmten Schiffes festgelegt.
  17. Der Mieter ist verpflichtet, den Anweisungen des Verleihpersonals und der zuständigen Dienste Folge zu leisten.
  18. Aus Sicherheitsgründen ist es strengstens verboten: in einem gemieteten Kajak zu stehen, in einem gemieteten Kajak zu hocken, sich auf das Brett, den Bug oder das Heck eines gemieteten Kajaks zu setzen, aus einem gemieteten Kajak ins Wasser zu springen, wenn man fährt und die Mietausrüstung benutzt.
  19. Der Genuss von Alkohol ist während der Überlassung des Kanus strengstens verboten.
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  21. Es ist verboten, in Schwimmwesten zu schwimmen und diese zu durchnässen, das gemietete Kajak an andere Personen weiterzuvermieten, das Kajak zu verschenken, vom Kajak aus zu angeln.
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  23. Bei schlechten Wetterbedingungen (Sturm, starker Wind) wird empfohlen, sofort zum Hafen zurückzukehren.
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  25. Die zurückgegebene Ausrüstung sollte in einem Zustand sein, der eine erneute Vermietung ermöglicht, sie darf nicht vermüllt oder beschädigt sein.
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  27. Die Abholung und Rückgabe der Ausrüstung erfolgt im Yachthafen Zacisze.pl - auf dem Gelände des Ferienzentrums Zacisze.pl.
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  29. Es besteht die Möglichkeit, die Ausrüstung zu den mit dem Verleiher vereinbarten Bedingungen zu buchen. Gilt nur für organisierte Gruppen und für die Vermietung für einen längeren Zeitraum.
  30. Für nicht fristgerecht zurückgegebene Ausrüstung erhebt der Verleiher eine zusätzliche Gebühr gemäß Preisliste.
  31. Der Verleiher übernimmt keine Verantwortung für Unfälle, Gesundheitsschäden oder Tod des Benutzers als Folge des Verleihs eines Kanus.
  32. .
  33. Der Verleih haftet nicht für das Verhalten des Benutzers des Kajaks und insbesondere nicht für Schäden, die der Benutzer Dritten zufügen könnte.
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  35. Der Verleih haftet nicht für Schäden, die an den auf dem Gelände abgestellten Fahrzeugen verursacht werden, insbesondere für Diebstahl, Beschädigung, Verwüstung einschließlich Schäden durch Naturgewalten.
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  37. Personen, die gegen die Vorschriften des Vermieters verstoßen, sind verpflichtet, die Benutzung der gemieteten Geräte einzustellen.
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  39. Für Verlust, Diebstahl und irreparable Schäden an der Ausrüstung erstattet der Vermieter den Gegenwert in Höhe von 100% des Marktpreises, unabhängig vom Grad der Wertminderung.
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  41. Alle Streitigkeiten werden in erster Instanz gütlich beigelegt. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten werden Streitigkeiten von dem für den Sitz des Vermieters zuständigen Gericht entschieden.
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